Häufig gestellte Fragen zu Produkte & Tarife

Produkte & Tarife

Kann ich nach Abschluss eines Produktvertrages weitere Optionen hinzubuchen?

Die Zubuchung weiterer Optionen ist auch nachträglich jederzeit über das Leistungsänderungsformular möglich. Dieses finden Sie im Downloadcenter auf unserer Website.

Was kostet eine Vertragsänderung beim Up- oder Downgrade?

Dies ist von einer Vielzahl verschiedener Faktoren abhängig. Bitte wenden Sie sich daher für weitere Informationen direkt an unseren Kundenservice.

Ich bin bereits Kunde bei einem anderen Anbieter. Kann ich trotzdem wechseln und muss ich doppelt bezahlen?

Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich. Zur Vermeidung doppelter Kosten übernehmen wir für Sie auf Wunsch gerne den Anbieterwechsel samt Kündigung, sofern dieser mit einer Rufnummernmitnahme verbunden ist. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen diesen Service deshalb ausschließlich für Produkte mit einem Telefonie-Anteil anbieten können. Sind die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt, passen wir das Schaltdatum an das Enddatum Ihres Altvertrages an, sodass es nicht zu einer Überschneidung kommt. (Formular zum Anbieterwechselauftrag)

Warum handelt es sich um einen verbindlichen Vertrag und keinen sogenannten Vorvertrag während der Vermarktung?

Es handelt sich um einen verbindlichen Dienstvertrag. Dieser wird aus Gründen der Planungssicherheit benötigt und unterliegt den normalen gesetzlichen Widerrufs- und Kündigungsfristen. 

Ich wohne in einem Mehrparteienhaus und möchte ans Glasfasernetz angeschlossen werden? Was muss ich tun?

Melden Sie sich direkt bei uns und halten Sie die Kontaktdaten Ihres Vermieters/Ihrer Vermieterin bereit. Anschließend nehmen wir Kontakt zu diesem/dieser auf und besprechen die Rahmenbedingungen für einen Glasfaseranschluss in Ihrem Haus. Einen Endkundenvertrag können Sie direkt bei uns abschließen. Sollte seitens der Vermietung kein Vertrag für einen Hausanschluss zustanden kommen, werden Sie informiert und der Vertrag wird storniert.

Ich besitze ein oder mehrere Mehrparteienhäuser. Wie statte ich meine Immobilien mit Glasfaser aus?

Jede Immobilie ab drei Wohneinheiten gilt bei uns als Mehrparteienhaus und kann von unseren Angeboten für Wohnungswirtschaften – wie zum Beispiel dem kostenlosen Vollausbau – profitieren. Weiterführende Informationen dazu finden Sie hier. Über unser Kontaktformular können Sie einen unverbindlichen Beratungstermin zur Erläuterung unseres Produktportfolios der Netzebene 3 und 4 vereinbaren.